Recht und Fairness: Ihre Leitplanken
Beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt seit Ende 2020: Wer den Makler beauftragt, kann die Kosten nicht vollständig auf die andere Partei abwälzen, wenn der Makler für beide Seiten arbeitet. In der Praxis bedeutet das häufig eine hälftige Teilung, sofern beide Parteien betreut werden.
Recht und Fairness: Ihre Leitplanken
Im Mietmarkt bezahlt in der Regel die Partei, die den Makler beauftragt hat. Dennoch bleiben Details verhandelbar: Leistungsumfang, Laufzeit, Kündigungsfenster. Achten Sie auf Transparenz in der Auftragsformulierung und dokumentieren Sie, wer wann welche Leistungen beauftragt und erhalten hat.